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   VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17   

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VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17 (https://dejure.org/2019,32064)
VG Köln, Entscheidung vom 21.08.2019 - K 16257/17 (https://dejure.org/2019,32064)
VG Köln, Entscheidung vom 21. August 2019 - K 16257/17 (https://dejure.org/2019,32064)
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  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Gegen den glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt bestehen ebenso wie gegen das Mindestabstandsgebot, die Bestimmung des Mindestabstandes sowie das Verbundverbot keine verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 188 ff.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - juris und vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris; insbesondere auch für die in Nordrhein-Westfalen getroffenen Regelungen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris, vom 11. Januar 2018 - 4 B 1375/17 -, juris, Rn. 13 und vom 16. August 2019 - 4 B 659/18 -, juris, Rn. 9 ff.

    Gerade eine hohe Dichte von Spielhallen steigert das Suchtpotential in diesem Bereich nicht unerheblich, vgl. hierzu ausführlich BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, u. a. - , juris, Rn. 131 ff.

    Darüber hinaus kann zur Konturierung auf die Regelungen zur Härtefallbefreiung (hier: § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV) zurückgegriffen werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris, Rn. 185 f.

    Der Aspekt, inwieweit sich getätigte Investitionen amortisiert haben, ist ein anderer Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, den die Behörde ebenso wie andere wirtschaftliche Aspekte unter dem Blickwinkel des Vorliegens einer unbilligen Härte bei ihrer Auswahlentscheidung berücksichtigen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, u. a. -,juris, Rn. 184 f.

    Angesichts der dort genannten gleichrangigen Zielen, das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen (§ 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV, § 1 Abs. 1 Nr. 1 AG GlüStV NRW) sowie sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden (§ 1 Satz 1 Nr. 4 GlüStV, § 1 Abs. 1 Nr. 4 AG GlüStV NRW), stellt die Bereitschaft zu gesetzeskonformen Verhalten ein zulässiges Auswahlkriterium dar, vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, u. a. -, juris, Rn. 184, OVG Saarland, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 1 B 265/18 -, juris, Rn. 19 f.; a. A. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 8 B 432/18 -.

  • VG Osnabrück, 17.05.2017 - 1 A 294/16

    Auswahlverfahren; Erlaubnis, glücksspielrechtliche; Losentscheid; Losverfahren;

    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Zudem ist die Behörde nicht gehindert, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums ein Auswahlkriterium zu wählen, das der Verwaltung die Bewältigung von - wie hier - schwierigen Konkurrenzsituationen möglichst effektiv, zeitnah und anwendungssicher ermöglicht, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, juris, Rn. 14, Hamburgisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 4 Bs 12/18 -, juris, Rn. 101, VG Cottbus, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 L 214/18 -, juris, Rn. 20; VG Osnabrück, Urteil vom 17. Mai 2017 - 1 A 294/16 -, juris, Rn. 40.

    Dem (sinngemäßen) Vortrag des Klägers, ihm komme kein geringerer Vertrauensschutz als dem Beigeladenen zu, weil er in kürzerer Zeit erheblich größere Investitionen getätigt habe, ist entgegen zu halten, dass mit dem Alter der gewerberechtlichen Erlaubnis die - für die Frage der Intensität des Eingriffs in die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) relevante - zeitliche Komponente des Vertrauensschutzes angesprochen wird, vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 17. Mai 2017 - 1 A 294/16 -, juris, Rn. 40.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2019 - 4 B 659/18

    Erlaubniserfordernis, Verbundverbot und Abstandsgebote für Spielhallen nach dem

    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Gegen den glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt bestehen ebenso wie gegen das Mindestabstandsgebot, die Bestimmung des Mindestabstandes sowie das Verbundverbot keine verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 188 ff.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - juris und vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris; insbesondere auch für die in Nordrhein-Westfalen getroffenen Regelungen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris, vom 11. Januar 2018 - 4 B 1375/17 -, juris, Rn. 13 und vom 16. August 2019 - 4 B 659/18 -, juris, Rn. 9 ff.

    Das Mindestabstandsgebot soll deshalb der in den vergangenen Jahrzehnten deutlich expandierten Zahl von Glücksspielgeräten in Spielhallen entgegentreten und diese wieder auf ein vertretbares Maß zurückführen, vgl. OVG NRW Beschluss vom 16. August 2019 - 4 B 659/18 -, juris, Rn. 34.

  • VG Münster, 10.02.2016 - 9 K 2701/14
    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Es ist ermessensgerecht - wenn nicht sogar geboten -, dass die Beklagte eine Unterschreitung des Mindestabstandes nur zulässt, wenn diese nur geringfügig ist und bzw. oder örtliche Besonderheiten wie etwa außergewöhnliche topografische Verhältnisse im Umfeld des Standortes vorliegen, durch die ein Verstoß gegen das Abstandsgebot maßgeblich relativiert wird, vgl. auch VG Münster, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 K 2701/14 -, juris, Rn. 28 ff.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist das Kriterium nicht betriebs- sondern betreiberbezogen anzuwenden, denn der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes bezieht sich nur auf (natürliche oder juristische) Personen und nicht auf Spielhallenstandorte, vgl. VG Münster, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 K 2701/14 -, juris, Rn. 40.

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Wegen des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Gebotes der Vorhersehbarkeit, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris, Rn. 40 f., können für die Bewertung der "Zuverlässigkeit" grundsätzlich nur Umstände maßgeblich sein, die nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatvertrages am 1. Juli 2012 bzw. des Ausführungsgesetzes NRW zum GlüStV am 31. Dezember 2012 entstanden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Schließlich wird die Beklagte bei einer neuen Auswahlentscheidung - ggf. nach weiterer diesbezüglicher Sachverhaltsaufklärung - unter dem sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Gesichtspunkt der gerechten Lastenverteilung, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2012 - 10 S 1476/11 -, juris, Rn. 23 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 4 B 1488/18 -, juris, Rn. 21 m.w.N. unter Verweis auf die Härtefallregelung des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV, zu beachten haben, dass der Kläger unter substantiierter Darlegung seiner wirtschaftlichen und persönlichen Lage geltend macht, der Beigeladene betreibe im Gegensatz zu ihm (auch in anderen Städten) weitere Spielhallen.
  • VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18

    Echte Konkurrenz bei Spielhallen

    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Angesichts der dort genannten gleichrangigen Zielen, das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen (§ 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV, § 1 Abs. 1 Nr. 1 AG GlüStV NRW) sowie sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden (§ 1 Satz 1 Nr. 4 GlüStV, § 1 Abs. 1 Nr. 4 AG GlüStV NRW), stellt die Bereitschaft zu gesetzeskonformen Verhalten ein zulässiges Auswahlkriterium dar, vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, u. a. -, juris, Rn. 184, OVG Saarland, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 1 B 265/18 -, juris, Rn. 19 f.; a. A. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 8 B 432/18 -.
  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Zudem ist die Behörde nicht gehindert, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums ein Auswahlkriterium zu wählen, das der Verwaltung die Bewältigung von - wie hier - schwierigen Konkurrenzsituationen möglichst effektiv, zeitnah und anwendungssicher ermöglicht, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, juris, Rn. 14, Hamburgisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 4 Bs 12/18 -, juris, Rn. 101, VG Cottbus, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 L 214/18 -, juris, Rn. 20; VG Osnabrück, Urteil vom 17. Mai 2017 - 1 A 294/16 -, juris, Rn. 40.
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Da die Beklagte das Kriterium der Zuverlässigkeit bereits aus diesen Gründen fehlerhaft in ihre Auswahlentscheidung einbezogen hat, kann vorliegend offen bleiben, ob und ggf. inwiefern die Schwere der Verstöße in diesem Zusammenhang beachtet werden muss, vgl. hierzu ausführlich: OVG Saarland, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 248/18 -, juris, Rn. 63 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - 4 B 1488/18

    Antrag auf Weiterbetrieb der Spielhalle; Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot;

    Auszug aus VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
    Schließlich wird die Beklagte bei einer neuen Auswahlentscheidung - ggf. nach weiterer diesbezüglicher Sachverhaltsaufklärung - unter dem sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Gesichtspunkt der gerechten Lastenverteilung, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2012 - 10 S 1476/11 -, juris, Rn. 23 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 4 B 1488/18 -, juris, Rn. 21 m.w.N. unter Verweis auf die Härtefallregelung des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV, zu beachten haben, dass der Kläger unter substantiierter Darlegung seiner wirtschaftlichen und persönlichen Lage geltend macht, der Beigeladene betreibe im Gegensatz zu ihm (auch in anderen Städten) weitere Spielhallen.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 265/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus -

  • OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17

    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ;

  • VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18

    Einstellung des Betriebes von Spielhallen

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - 4 B 1375/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle;

  • VG Dresden, 29.03.2018 - 6 L 172/18

    Zwangsweise Schließung von Spielhallen

  • VG Köln, 29.01.2014 - 23 K 2890/13

    Abweichung vom Mindestabstand zur nächst gelegenen Spielhalle in atypischen

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